Subventionen

     

Die Beziehungen mit dem Bildungsministerium werden im Augenblick durch ein gemeinsames Rundschreiben der Direktion der Erinnerung und der Archive / Direktion des Schulunterrichts vom 6. Juli 2001 geregelt.

Bildungsprojekte seitens der Lehranstalten, der Vereine oder Gemeinden können finanziell bezuschusst werden.

Die ausgefüllten und von den obligatorischen Belegen begleiteten Unterlagen müssen an die akademische Autorität (Inspektor oder Rektor de Akademie) gesendet werden, der die antragstellende Einrichtung oder der Lehrer unterstehen. Die Akademie erstellt dann eine begründete Bewertung über die Qualität des vorgestellten pädagogischen Projekts.

Nur die Unterlagen, die mit einer akademischen Bewertung versehen sind, werden von der bilateralen pädagogischen Kooperationskommission (Commission de Coopération Pédagogique Bilatérale -CBCP) begutachtet, die vom gemeinsamen Rundschreiben eingesetzt wurde, um eine Beurteilung hinsichtlich der Qualität des Projekts abzugeben und die Höhe des Zuschusses für das Projekt vorzuschlagen.

Es ist empfehlenswert, der DMPA eine Kopie der an die akademische Autorität gesendeten Unterlagen zukommen zu lassen. Auf diese Weise kann das Dossier bereits bearbeitet werden, solange das Originaldossier noch vom Rektor oder dem Inspektor der Akademie unterschrieben wird. Auf diese Weise ist es auch möglich, die jeweilige Einrichtung zu kontaktieren, damit diese rechtzeitig bei der hierarchischen Autorität nachfassen kann.

Nach der Untersuchung durch die CBCP werden die bewilligten Dossiers dem Subventionsausschuss des Verteidigungsministeriums vorgelegt, der die Subvention zusagt.

Formular für einen Subventionsantrag

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  • Centre européen du résistant déporté
    Elèves au travail lors d'un atelier pédagogique au Centre européen du résistant déporté
    © Centre européen du résistant déporté
Couverture du guide de la visite du Struthof Jeunes arrivant au Struthof STRUTHOF, CENTRE EUROPÉEN DU RÉSISTANT DÉPORTÉ, Pierre-Louis Faloci, Exposition permanente


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