EFFEKTENKAMMER: Ein Raum innerhalb des Lagers, in dem die Kleidung, die persönlichen Gegenstände, Wertsachen etc. untergebracht wurden, die man den Deportierten bei ihrer Ankunft abgenommen hatte.
EINSATZGRUPPEN: Es handelt sich dabei um kleine mobile Einheiten innerhalb der Wehrmacht, die damit beauftragt sind, die "Feinde" des NS-Regimes, d.h. in erster Linie Juden und Kommunisten, in den Gebieten auszuschalten, die bei der Invasion der UdSSR 1941 erobert wurden.
EMIGRANT: NS-Kategorie der Klassifizierung in den Lagern: Staatenlos.
ÉPURATION: Säuberung. Am 18. August 1943 richtet das CFLN eine Säuberungskommission per Verordnung ein. Die Juristen des Comité général d'Études, das dem CNR angeschlossen ist, verfassen die Texte. Nach der Befreiung werden in jedem Departement Gerichte und Bürgerkammern eingerichtet. Die Verordnung des 26. August 1944 beinhaltet eine Maßnahme zur "nationalen Ächtung". 350.000 Personen werden von diesen Kommissionen gerichtet. 7.037 werden zum Tode verurteilt und 791 hingerichtet. Parallel dazu werden 8.000 bis 9.000 Personen summarisch vom Widerstand hingerichtet. In vielen Dörfern und Städten werden der Kollaboration bezichtigte Frauen rasiert und nackt durch die Straßen gezerrt.
ERSATZ: Diese Produkte waren oft von minderwertiger Qualität und industriell hergestellt (Beispiele: Synthetische Stoffe, synthetischer Kautschuk, Margarine... ).
EUTHANASIE: Dieses Wort bezeichnet das Programm zur systematischen Ermordung geistig behinderter Personen (T 4) im Dritten Reich. Dieses Programm, das vom Münsteraner Bischof von Galen angeprangert wurde, lief von Oktober 1939 bis August 1941.